Der Nationale Krebsplan
Der Nationale Krebsplan (NKP) wurde im Juni 2008 vom Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (BMG) ins Leben gerufen. Die drei Initiatoren der NKP sind die Deutsche Krebshilfe (DKH), die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT).
Alle Informationen und einen Überblick über die vier Handlungsfelder finden Sie hier:
Nationaler Krebsplan auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit
Pressemitteilung und die Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Spitzenorganisationen und des Vorsitzlandes der Gesundheitsministerkonferenz der Länder zur gesundheitspolitischen Umsetzung des Nationalen Krebsplans (08.02.2012)
Das aktuelle Informationspapier des BMG gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Zielepapiere des Nationalen Krebsplanes (Stand 08.11.2011)
Erste Ergebnisse wurden auf der 1. Nationale Krebskonferenz am 23.06.2009 in Berlin vorgestellt.
Informationspapier zur Nationalen Krebskonferenz
Interview mit Ulla Schmidt, der zu dieser Zeit amtierenden Bundesgesundheitsministerin
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"Versorgungsstrukturen und Qualitätssicherung"
Die ADT hatte sich seit der Initiierung des NKP intensiv in die NKP-Arbeitsgruppe 2: "Versorgungsstrukturen und Qualitätssicherung" eingebracht. Die AG 2 kam zu dem Ergebnis, dass zwischen dem Aufbau neuer Versorgungsstrukturen, der Weiterentwicklung und Implementierung von Leitlinien und dem sektorenübergreifenden Monitoring der Ergebnisse durch klinische Krebsregistrierung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dementsprechend wurde das Zielepapier 8 zum Thema "Aussagekräftige onkologische Berichterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger und Patienten" vorrangig bearbeitet, konsentiert und als erstes Zielepapier fertiggestellt.
Es fordert vier Ziele und schlägt Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele vor:
1 Schaffung gesetzlicher Finanzierungsregelungen für den flächendeckenden Auf- und Ausbau klinischer Krebsregister mit definierten Einzugsgebieten
2. Schaffung präziser einheitlicher datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen
3. Verbesserung der Vergleichs- und Rückmeldemechanismen von Qualitätsergebnissen an die Leistungserbringer
4. Vereinheitlichung der Datensätze und Datensparsamkeit
Die beiden ersten vorgeschlagenen Maßnahmen richten sich an die Politik. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat deshalb ein Gutachten zur Aufwand-Nutzen-Abschätzung klinischer Krebsregister eingeholt und Gespräche zwischen dem KoQK-Vorstand und Datenschützern auf Bundes- und Länderebene vermittelt.
Bei der Umsetzung der Aufgaben 3 und 4 sind die KKR selbst gefragt. Gemeinsam mit Leistungserbringern, Versorgungsträgern, Fachgesellschaften und Herstellern von Krankenhausinformations- und anderen Dokumentationssystemen wurde ein einheitlicher onkologischer Basisdatensatz erarbeitet.

